Theorie flexibler
Präsenz soll nicht mehr die einzige Form sein. Digitale und hybride Lernwege sollen deutlich mehr Raum bekommen.
RATGEBER · STAND 05.10.2026
Online-Theorie, Fahrsimulator, neue Regeln für Sonderfahrten, B197 und private Übungsfahrten: Wir erklären den aktuellen Stand verständlich – und zeigen neben möglichen Vorteilen auch Kritik, Risiken und offene Kostenfragen. Dabei trennen wir klar zwischen heute geltendem Recht und geplanten Änderungen.
DAS WICHTIGSTE
Die Richtung ist klar: mehr digitale Lernformen, flexiblere praktische Ausbildung und mehr Transparenz. Einzelheiten können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.
Präsenz soll nicht mehr die einzige Form sein. Digitale und hybride Lernwege sollen deutlich mehr Raum bekommen.
Starre Mindestzahlen bei Sonderfahrten sollen entfallen. Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben aber wichtige Ausbildungsbereiche.
Simulation soll rechtssicherer und breiter einsetzbar werden – besonders beim Erwerb der Schaltkompetenz.
Preise und praktische Bestehensquoten sollen künftig zentraler und einfacher vergleichbar werden.
HEUTE VS. GEPLANT
Gerade bei B197 und Sonderfahrten ist diese Unterscheidung wichtig.
Beim Ersterwerb der Klasse B sind grundsätzlich 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff vorgesehen. Digitaler Unterricht ist nur unter den geltenden Voraussetzungen möglich.
Fahrschulen sollen flexibler zwischen Präsenz, Hybrid, begleitetem digitalen Lernen, Online-Unterricht und stärkerem Selbstlernen wählen können. Der Referentenentwurf setzt insgesamt auf deutlich mehr digitale Lernmöglichkeiten.
Für Klasse B sind derzeit 12 besondere Ausbildungsfahrten festgelegt: 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten.
Die Kategorien Überland, Autobahn und Dunkelheit bleiben, aber die feste Anzahl soll entfallen. Wie viel notwendig ist, soll stärker vom Können des Fahrschülers und der fachlichen Einschätzung des Fahrlehrers abhängen.
Für B197 gelten mindestens 10 × 45 Minuten Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug plus eine mindestens 15-minütige Fahrt zur Feststellung der Schaltkompetenz.
Der Referentenentwurf sieht eine Schulung von mindestens 7 × 60 Minuten vor. Simulationen sollen dabei zulässig sein. Ein ausreichend langer praktischer Teil im öffentlichen Straßenverkehr bleibt erforderlich.
Für Klasse B liegt die Mindestprüfungsdauer nach der bisherigen Regelung bei 55 Minuten, davon 30 Minuten Fahrzeit.
Der Entwurf sieht für Klasse B und BE 40 Minuten Gesamtdauer mit 25 Minuten Fahrzeit vor.
CHANCEN & KRITIK
Die Reform kann Ausbildung flexibler machen. Gleichzeitig entstehen neue Fragen zu Qualität, Verkehrssicherheit, Kosten und fairen Zugangschancen.
Weniger Anfahrtswege und flexiblere Lernzeiten können Theorie für viele Fahrschüler leichter planbar machen.
Reines Selbstlernen passt nicht zu jedem. Ohne persönliche Rückfragen, feste Lernstruktur und Kontrolle kann Wissen oberflächlicher bleiben.
Bestimmte Abläufe lassen sich wiederholen, ohne Kraftstoff zu verbrauchen oder schwierige Situationen im Realverkehr zu erzeugen.
Ein Simulator bildet Stress, Blickführung, echte Verkehrsdynamik und unvorhersehbare Situationen nur begrenzt ab. Reale Fahrpraxis bleibt entscheidend.
Wer schnell sicher fährt, müsste möglicherweise nicht mehr exakt dieselbe starre Anzahl absolvieren wie jeder andere.
Weniger feste Mindestvorgaben können zu großen Unterschieden zwischen Fahrschulen führen. Qualität darf nicht durch Preisdruck oder zu frühe Prüfungsreife leiden.
Die Schaltkompetenz könnte kompakter und gezielter vermittelt werden.
Zu wenig echte Fahrzeit auf einem Schaltfahrzeug kann problematisch sein, wenn Kupplung, Anfahren am Berg oder komplexe Verkehrssituationen noch nicht sicher sitzen.
Kürzere Prüfungen können Prüforganisationen entlasten und möglicherweise mehr Termine ermöglichen.
Weniger Prüfungszeit bedeutet auch weniger Gelegenheit, unterschiedliche Verkehrssituationen zu beobachten. Entscheidend bleibt, dass die Prüfungsqualität nicht sinkt.
Fahrschüler können Angebote leichter vergleichen und sehen mehr objektive Informationen.
Eine einzelne Bestehensquote sagt nicht alles über Ausbildungsqualität aus. Schülerstruktur, Prüfungsreife und regionale Bedingungen müssen fair eingeordnet werden.
THEORIE
In der vorgestellten Reformstrategie werden fünf mögliche Modelle beschrieben: Präsenzunterricht, Hybridunterricht, begleitetes Lernen, Online-Unterricht und reine Autonomie. Dahinter steht die Idee, dass Fahrschulen künftig stärker selbst entscheiden können, wie sie theoretisches Wissen vermitteln.
Wichtig: Daraus folgt nicht, dass jede Fahrschule alle fünf Varianten anbieten muss. Entscheidend wird die endgültige gesetzliche Ausgestaltung sein. Für Fahrschüler bedeutet die Reform vor allem, dass Lernen zeitlich und räumlich flexibler werden könnte.
PRAXIS & SIMULATOR
Die Reform soll Fahrsimulatoren rechtlich stärker absichern. Gerade beim Schalten können sie künftig einen größeren Teil der Ausbildung übernehmen. Der Referentenentwurf zur Schaltkompetenz erlaubt eine Mischung aus theoretischen, simulierten und praktischen Anteilen innerhalb der siebenstündigen Schulung.
Dort wurde als mögliches Modell 6 × 60 Minuten Simulator + 1 × 60 Minuten Realverkehr + 15 Minuten Testfahrt gezeigt. Der Referentenentwurf selbst schreibt jedoch vor allem 7 Stunden Gesamtdauer und einen ausreichenden praktischen Anteil im öffentlichen Straßenverkehr vor. Die konkrete Aufteilung kann sich daher noch ändern.
Für normale Fahrpraxis gilt weiterhin: Verkehrssituationen, Gefahrenwahrnehmung und sicheres selbstständiges Fahren müssen real beherrscht werden. Simulation ist ein Trainingswerkzeug – kein Freifahrtschein, reale Fahrpraxis komplett wegzulassen.
FAHRPRAXIS UNTER ANLEITUNG
Das ist einer der größten geplanten Einschnitte – und gleichzeitig einer der Punkte mit den meisten offenen Fragen zu Versicherung, Haftung, Qualität und tatsächlicher Ersparnis.
Die private Fahrpraxis soll erst nach bestandener Theorieprüfung starten können.
Vor der privaten Übungsphase sind Einweisung und professionelle Ausbildung vorgesehen.
Danach ist laut Entwurf eine Beobachtungsfahrt mit Fahrlehrer und Fahrpraxisanleiter vorgesehen.
Nach der Beobachtungsfahrt folgen weitere strukturierte Einheiten in der Fahrschule.
Die private Fahrpraxis soll umfangreich sein und dokumentiert werden.
Diese neue Form der privaten Fahrpraxis ist aktuell noch keine allgemeine Erlaubnis. Ohne die dafür vorgesehene gesetzliche Grundlage darf ein Fahrschüler nicht einfach ohne Fahrerlaubnis mit Eltern oder anderen Begleitpersonen im öffentlichen Straßenverkehr üben.
KRITISCHE PUNKTE DER LAIENAUSBILDUNG
In der vorgestellten Schulung/Präsentation wurde für die geplante private Übungsphase als grobe mögliche Größenordnung etwa 300–500 € zusätzliche Versicherungskosten pro Monat genannt. Das ist kein feststehender Tarif und keine garantierte Spanne: Der tatsächliche Beitrag kann je nach Versicherer, Fahrzeug, Fahrerkreis, Tarif und endgültiger gesetzlicher Ausgestaltung deutlich niedriger oder höher ausfallen.
1.000 Kilometer bedeuten nicht nur Zeit, sondern auch Kraftstoff, Reifen-, Bremsen- und Fahrzeugverschleiß. Diese Kosten gehören in einen ehrlichen Vergleich mit eingesparten Fahrschulstunden.
Nicht jede Familie besitzt ein geeignetes Fahrzeug oder hat eine Person, die Zeit und Bereitschaft für hunderte Kilometer Begleitung mitbringt. Wer diese Voraussetzungen nicht hat, profitiert möglicherweise deutlich weniger.
Private Begleitpersonen sind keine ausgebildeten Fahrlehrer und können in Gefahrensituationen nicht über Doppelpedale eingreifen. Eine professionelle Grundausbildung bleibt deshalb sicherheitsrelevant.
Begleitpersonen können unbewusst veraltete Regeln oder ungünstige Fahrgewohnheiten weitergeben. Solche Routinen muss die Fahrschule später gegebenenfalls wieder korrigieren.
Weniger bezahlte Fahrstunden bedeuten nicht automatisch einen deutlich günstigeren Führerschein. Versicherung, Fahrzeugkosten, zusätzliche Einweisungen und weitere Fahrschultermine können einen Teil der Ersparnis wieder aufheben.
Als Orientierung wurde in der Präsentation eine mögliche Größenordnung von ca. 300–500 € pro Monat genannt. Diese Zahl ist ausdrücklich nur eine grobe Schätzung und derzeit kein verbindlicher Marktpreis. Vor einer späteren Nutzung muss die konkrete Deckung und der tatsächliche Mehrbeitrag immer mit dem eigenen Kfz-Versicherer geklärt werden.
TRANSPARENZREGISTER
Die Reform sieht ein Transparenzregister vor. Fahrschulen und Prüfungsorganisationen sollen dafür bestimmte Daten übermitteln. Geplant ist unter anderem, dass Unterrichtsentgelte und praktische Bestehensquoten zentral verfügbar werden.
Für Fahrschüler kann das die Auswahl einer Fahrschule transparenter machen. Für Fahrschulen bedeutet es zugleich, dass Preisänderungen und Angaben sauber und aktuell gemeldet werden müssen.
FAQ
Nein. Stand 5. Oktober 2026 befindet sich das Vorhaben noch im Gesetzgebungsverfahren. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln.
Nein. Aktuell gelten weiterhin mindestens 10 × 45 Minuten Schalt-Ausbildung und die mindestens 15-minütige Kompetenzfahrt. Die sieben Stunden sind Teil der geplanten Neuregelung.
Nein. Für Klasse B gelten derzeit weiterhin 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Dunkelheitsfahrten. Erst eine in Kraft getretene Neuregelung kann das ändern.
Nicht aufgrund dieser Reformpläne. Die Fahrpraxis unter Anleitung soll zunächst gesetzlich ermöglicht und geregelt werden. Bis dahin gelten die bisherigen Fahrerlaubnisregeln.
Die Reform zielt auf deutlich flexiblere digitale Lernformen. Wie genau die Fahrschulen diese Modelle anbieten dürfen und welche Voraussetzungen gelten, hängt von der endgültigen Fassung ab.
Nein. Weniger Pflichtstunden oder mehr private Fahrpraxis können Kosten senken, gleichzeitig können aber neue Ausgaben für Versicherung, Kraftstoff, Fahrzeugverschleiß, Einweisungen oder zusätzliche Fahrstunden entstehen. Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen vom Einzelfall ab.
In der Präsentation wurde als grobe mögliche Orientierung eine Größenordnung von etwa 300–500 € zusätzlich pro Monat genannt. Das ist jedoch kein feststehender Beitrag und keine verbindliche Tarifspanne. Entscheidend sind später Versicherer, Fahrzeug, Fahrerkreis, Tarif und die endgültigen gesetzlichen Regeln. Der tatsächliche Mehrbeitrag kann deshalb deutlich abweichen.
FAZIT VON FAHRSCHULE SELAM
Mehr digitale Möglichkeiten, bessere Preistransparenz und ein flexiblerer Ausbildungsablauf können sinnvoll sein. Entscheidend ist aber, dass daraus nicht einfach nur eine möglichst billige Ausbildung wird.
Besonders bei der geplanten privaten Fahrpraxis sehen wir offene Punkte: Versicherung und Haftung müssen eindeutig geregelt sein. Schon eine in der Präsentation genannte grobe Größenordnung von ca. 300–500 € zusätzlicher Versicherung pro Monat zeigt, dass die versprochene Ersparnis nicht automatisch beim Fahrschüler ankommt. Dazu kommen Kraftstoff, Verschleiß und weitere Fahrzeugkosten. Professionelle Fahrlehrer-Ausbildung darf deshalb nicht durch unkontrollierte Privatpraxis ersetzt werden.
Unser Maßstab bleibt deshalb: Ein Führerschein sollte bezahlbar sein – aber vor allem muss der Fahrschüler am Ende sicher, selbstständig und verantwortungsvoll fahren können. Digitalisierung und private Übungsphasen können die Fahrschule ergänzen. Sie sollten die fachliche Ausbildung nicht ersetzen.
QUELLEN & STAND
Wir trennen Präsentationsinhalte von heute geltendem Recht und dem offiziellen Gesetzgebungsverfahren.
Stand dieser Seite: 5. Oktober 2026. Gesetzgebungsverfahren können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und amtlichen Veröffentlichungen.
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